Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Resort Moliets am Atlantik Appartements und Ferienhäuser

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisen macht Spaß ... mit Pia und Dirk eKfm., im Folgenden Reiseveranstalter genannt, regelt sich gemäß BGB §§ 651 a-m und den folgenden ergänzenden Reisebedingungen.

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde ist an sein Angebot gebunden, bis der Veranstalter den Vertrag durch Übersendung der Reisebestätigung bestätigt, maximal 10 Tage. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Anmelder erkennt mit seiner Anmeldung die Reisebedingungen für sich und für die von ihm angemeldeten Personen verbindlich an. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an das er bis zu 10 Tagen gebunden ist. Die Annahme des neuen Angebotes durch den Reisenden kann durch sofortige Bestätigung oder durch Stillschweigen erfolgen innerhalb der Bindungsfrist. Die Korrektur aufgrund von Irrtümern, z.B. durch Druck- bzw. Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet bleibt hiervon unberührt.

Zahlung des Reisepreises

Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises mindestens 100 €uro zzgl. der ev. gebuchten Versicherungen pro angemeldetem Reisenden fällig. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung dem Anmelder zugesandt. Kosten für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Reiseunterlagen inklusive aller notwendigen Gutscheine für den Erhalt der gebuchten Leistungen liegen a. 2 Wochen vor Reisebeginn bereit und werden dem Kunden gegen Zahlung des restlichen Reisepreises zugestellt.

Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in seinem Katalog bzw. auf seinen Internetseiten und der in der Reisebestätigung beschriebenen zusätzlichen Leistungen. Die exakte Leistungsbeschreibung von Reisen, bei denen der Reiseveranstalter nur als Vermittler tätig ist und dies dem Kunden ersichtlich wird aus der Katalogbeschreibung oder der Reisebestätigung, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Veranstalters. Die entsprechenden Leistungsbeschreibungen werden auf Wunsch zugesandt.

Aufgrund von Hygienmassnahmen im Rahmen einer Gesundheitsvorsorge gegen z.B. Corono oder anderes, kann es im Bereich der Freizeit- und Wellnesseinrichtungen zu eingeschränkten Benutzungsumfang und -zeiten kommen. Leistungsänderungen sind in diesem Bereich daher vorbehalten.

Rücktritt des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter in einem solchen Falle, behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Angerechnet werden ersparte Aufwendungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Reisenden. Zusätzliche Kosten für die Rückfahrt des Reisenden gehen zu dessen Lasten.
b) bis 20 Tage vor Reisebeginn, bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Reise. Der Kunde wird unverzüglich nach Eintritt dieser Entscheidung informiert und erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche durch den Reisenden werden ausgeschlossen.

Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Kündigung beim Reiseveranstalter während der üblichen Geschäftszeiten. Aus Beweissicherungsgründen sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne Erklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorbereitungen oder bereits geleisteter Vorauszahlungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen:

  • bis zum 65. Tag vorher 25% des Reisepreises, mindestens 30 Euro
  • ab dem 64. Tag bis zum 35. Tag vorher 50 % des Reisepreises
  • ab dem 34. Tag bis zum 16. Tag vorher 80 % des Reisepreises
  • ab dem 15. Tag bis zum 8. Tag vorher 90 % des Reisepreises
  • ab dem 7. Tag vorher oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises

Bei Verträgen die lediglich die Bereitstellung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern zum Inhalt haben gelten im Falle des Rücktritts folgende pauschalierte Aufwandentschädigungen:

  • bis zum 65. Tag vorher 25 % des Reisepreises, mindestens 30 Euro
  • ab dem 64. Tag bis zum 35. Tag vorher 50 % des Reisepreises
  • ab dem 34. Tag bis zum 16. Tag vorher 80 % des Reisepreises
  • ab dem 15. Tag bis zum 08. Tag vorher 90 % des Reisepreises
  • ab dem 07. Tag bis zum 02. Tag vorher 95 % des Reisepreises
  • 1 Tag vorher oder bei Nichtantritt ist der volle Reisepreis fällig.

Für ein Leerbett gelten die gleichen Aufwandsentschädigungen wie für einen gebuchten Reiseplatz. Die Zahlung einer Leerbettgebühr ersetzt nicht die bei einem Rücktritt fällige Aufwandsentschädigung. Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist, als die Aufwandspauschale.

Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen bezüglich des Reisetermins, Reiseortes, Wohnungstyps, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen, wird vom Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Buchungsvorgang in Rechnung gestellt. Voraussetzung für eine Änderung oder Umbuchung ist, dass diese möglich ist.

Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass eine Ersatzperson für ihn in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet sie und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Person entstandenen Mehrkosten. Hierfür kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person verlangen.

Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei Abschluss des Reisevertrages durch den Reisenden selbsttätig. Die entsprechenden Unterlagen werden auf Wunsch zugesandt.

Haftung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als ordentlicher Kaufmann für

a) eine gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der im Katalog beschriebenen und vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. örtliche Skischule, Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet der Veranstalter nicht.

Die Haftung des Veranstalters aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1) soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
2) der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.

In diesem Zusammenhang empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reiseunfall,- haftpflicht- und -gepäckversicherung sowie den Abschluss einer Auslands- krankenschutzversicherung.

Sorgfaltspflichten des Kunden

Dem Kunde als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen im üblichen Sinne zu benutzen und zu gebrauchen. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sollte während der Mietzeit durch das Ver schulden des Kunden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste ein Schaden entstehen, ist der Kunde verpflichtet diesen zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.

Die Mitnahme bzw. das Anschliessen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Stromaggregate, Minipools, Elektroautos oder anderes ist nicht gestattet. Es ist nicht gestattet E-Autos, E-Roller am Hausstromnetz des Vermieters aufzuladen. Es darf kein offenes Feuer oder Holzofengrill im und am Haus sowie auf den zugehörigen Balkonen benutzt werden.

Die Ferienwohnung,-haus oder das Gästezimmer darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als es ausgeschrieben und bestätigt worden ist. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit dem Reiseveranstalter vereinbart und auf der Reisebestätigung bestätigt wurde. Eine Überbelegung berechtigt den Reiseveranstalter zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Der Reiseveranstalter/Vermieter kann eine Überbelegung ablehnen und dem Kunden das Zugangsrecht zur Unterkunft verweigern. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Mitwirkungspflicht, Verjährung

Bei Leistungsstörung ist der Kunde verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Der Kunde hat im Falle einer Leistungsstörung den Reiseleiter oder den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, Telefonnummer und Adresse sind auf der Reisebestätigung vermerkt. Die Leistungsträger, Vermieter, Agenturen und Reisebüros sind zur Entgegennahme der Anspruchsanmeldung nicht befugt. Die Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass der Anspruch auf eventuellen Schadensersatz oder Ausgleich entfällt. Der Kunde kann seine Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter möglichst schriftlich geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 2 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.

Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Devisenrechtlichen sowie gesundheitlichen Bestimmungen des Reiselandes sowie der Durchreiseländer verantwortlich. Kunden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind selbst für die Beantragung von Visa oder anderer Einreiseerlaubnisse in die jeweiligen Reiseländer oder Durchreiseländer verantwortlich. Der Reiseveranstalter erteilt auf Anfrage die notwendigen Bestätigungen. Jeder Kunde hat seine Reisedokumente griffbereit mitzuführen und sie auf behördliches Verlangen vorzuzeigen. Das Mitführen von Drogen ist untersagt. Verstößt ein Reisender gegen die genannten Bedingungen und entstehen ihm dadurch Nachteile oder Kosten, z.B. für Rückreise oder Strafen, so trägt er diese Kosten selbst. Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Reiseveranstalter hierdurch entstehen, kann er dem Reisenden in Rechnung stellen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Kunden, die die Ein- bzw. Durchreise verweigert bekommen oder deren Überprüfung länger als eine normal übliche Grenzkontrolle benötigt, von der Weiterreise auszuschließen. Hierdurch dem Kunden entstehende Kosten gehen zu dessen Lasten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen.

Stand 03.03.2024

Reiseveranstalter
Reisen macht Spaß...mit Pia und Dirk e.Kfm.
Dirk Bruhn
Schieferstr. 14
65388 Schlangenbad-Bärstadt

Tel: 06129 / 9081
Fax: 06129 / 9041

Handelsregister Wiesbaden HRA 6186
Steuer Nr: 04 80 83 05 15
UST ID Nr: DE 189 627 342